CE Hausbau GmbH · Stand: April 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CE Hausbau GmbH (nachfolgend „CE Hausbau") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Bauherr") über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Bauherrn sind nur wirksam, wenn CE Hausbau diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Angebote von CE Hausbau sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens CE Hausbau oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Kostenpflichtige Erstberatungen werden vor Beginn ausdrücklich vereinbart; die Finanzierungsberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Der vertraglich vereinbarte Hauspreis ist gemäß den Bedingungen des Town & Country Schutzbrief-Systems 14 Monate ab Vertragsunterzeichnung preisgesichert. Änderungen des Bauumfangs nach Vertragsschluss sowie zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots sind, können zu Preisanpassungen führen und werden vor Ausführung gesondert vereinbart.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Bauvertrag und der dazugehörigen Baubeschreibung. CE Hausbau schuldet die dort vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen sowie den Anforderungen des Energieeinsparungsgesetzes (GEG).
Der Bauherr ist verpflichtet, alle für die Planung und Genehmigung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Grundbuchauszug, Lageplan, Bodengutachten). Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Bauherrn verlängern Liefer- und Ausführungsfristen entsprechend.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 634a BGB 5 Jahre ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt CE Hausbau durch den Town & Country Schutzbrief eine Gewährleistungsversicherung für die Dauer von 5 Jahren nach Einzug.
CE Hausbau haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CE Hausbau nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Gifhorn, soweit der Bauherr Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
„Ich begleite Sie von der ersten Grundstücksfrage bis zum Einzug – persönlich, verbindlich, ohne Callcenter. In der Region Gifhorn kenne ich jeden Bebauungsplan, jedes Neubaugebiet und die meisten Notare persönlich. Das ist mein Heimspiel – und Ihr Vorteil."